Die KW Plan GmbH, Gebrüder-Pauken-Str. 16, 56218 Mülheim-Kärlich, eingetragen bei dem Amtsgericht Koblenz unter der Registernummer HRB 26652 (im Folgenden „Bauantrag24“ oder „wir“ genannt), ist Betreiberin der unter www.bauantrag24.net abrufbaren Internetseite und des dort bereitgestellten Online-Fragebogens. Auf der Internetseite können Auftraggeber und Auftraggeberinnen (im Folgenden: „Auftraggeber“) Angaben zu ihrem Vorhaben hinterlegen und ein Angebot für Planungs- und sonstige projektbezogene Dienstleistungen anfordern. Darüber hinaus können ergänzende Leistungen durch externe Fachplaner, Dienstleister oder Ausführungspartner vermittelt oder koordiniert werden.
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Internetseite von Bauantrag24 sowie für sämtliche zwischen Bauantrag24 und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge über Planungs-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für Vermittlungs- und Koordinierungsleistungen von Bauantrag24. Soweit Leistungen durch externe Fachplaner, Dienstleister oder Ausführungspartner unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden, richtet sich das jeweilige Vertragsverhältnis nach den hierfür gesondert getroffenen Vereinbarungen.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt. Sie sind zudem jederzeit in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.bauantrag24.net/AGB abruf- und ausdruckbar.
1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Bauantrag24 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.6. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Fachbegriffe aus dem Bau- und Planungsbereich verwendet. Diese werden, soweit für die angebotenen Leistungen relevant, wie folgt definiert:
Bauantrag / Genehmigungsplanung:
Die Genehmigungsplanung umfasst die Erstellung und Zusammenstellung der im individuell vereinbarten Leistungsumfang enthaltenen Planunterlagen und Antragsunterlagen zur Beantragung einer behördlichen Genehmigung für das jeweilige Bauvorhaben. Art und Umfang der geschuldeten Unterlagen richten sich nach dem individuellen Angebot.
Bauvoranfrage:
Eine Bauvoranfrage dient der verbindlichen Klärung einzelner bauplanungs- und/oder bauordnungsrechtlicher Fragestellungen zu einem geplanten Vorhaben durch die zuständige Behörde vor Einreichung eines vollständigen Bauantrags. Sie ersetzt keinen vollständigen Bauantrag.
Nutzungsänderung:
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die bisherige genehmigte Nutzung eines Gebäudes, Gebäudeteils oder einer Nutzungseinheit geändert werden soll und hierfür eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Vorprüfung der Genehmigungsfähigkeit:
Die Vorprüfung der Genehmigungsfähigkeit ist eine fachliche Einschätzung der grundsätzlichen Genehmigungsaussichten eines Vorhabens auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegenden Informationen und Unterlagen. Sie stellt keine verbindliche Entscheidung der zuständigen Behörde und keine Garantie für die spätere Erteilung einer Genehmigung dar.
Abgeschlossenheitsbescheinigung:
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine behördliche Bescheinigung über die bauliche Abgeschlossenheit von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten. Die hierfür erforderlichen Aufteilungspläne und Antragsunterlagen richten sich nach den Anforderungen der zuständigen Behörde.
Bestands- und Fremdpläne:
Bestands- und Fremdpläne sind Planunterlagen, die nicht von Bauantrag24 im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellt wurden, sondern vom Auftraggeber oder von Dritten zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden.
Bebauungsplan:
Ein Bebauungsplan enthält verbindliche Festsetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs.
BauGB:
Das Baugesetzbuch (BauGB) enthält wesentliche Vorschriften des deutschen Bauplanungsrechts und regelt unter anderem die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben.
2. Angebotserstellung
2.1. Für die Erstellung eines Angebots hat der Auftraggeber die für die Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere:
2.1.1 Name und Anschrift des Auftraggebers
2.1.2 Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen
2.1.3 Angaben zum Bauort und zum jeweiligen Bundesland
2.1.4 Angaben zum geplanten Vorhaben sowie, soweit vorhanden, relevante Plan- und Bestandsunterlagen
2.1.5 Der Auftraggeber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.2. Grundlage und Vollständigkeit des Angebotes
2.2.1 Das Angebot wird auf Grundlage der vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der Angebotserstellung mitgeteilten Angaben und zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt.
2.2.2 Angebote von Bauantrag24 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Nach Annahme eines Angebots erhält der Auftraggeber in der Regel eine Auftragsbestätigung zur Bestätigung bzw. Unterzeichnung. In Einzelfällen, insbesondere bei Zusatz- oder Folgebeauftragungen im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses, kann die Beauftragung auch durch eine eindeutige Bestätigung des Auftraggebers in Textform erfolgen.
2.2.3 Soweit zur Konkretisierung des Leistungsumfangs erforderlich, können weitere Angaben und Unterlagen beim Auftraggeber angefordert oder die Einzelheiten des Vorhabens in einem Telefon- oder Abstimmungstermin geklärt werden. Dies gilt entsprechend für nachträglich angefragte oder zusätzlich beauftragte Leistungen.
2.2.4 Stellt sich nach Angebotserstellung oder Auftragserteilung heraus, dass die vom Auftraggeber gemachten Angaben oder bereitgestellten Unterlagen unvollständig oder unzutreffend waren oder wesentliche Umstände des Vorhabens bei der Angebotserstellung nicht bekannt waren, kann sich hierdurch der erforderliche Leistungsumfang ändern. Hieraus erforderliche zusätzliche Leistungen sind nicht vom ursprünglich angebotenen Leistungsumfang umfasst, sofern sie nicht bereits Gegenstand des individuellen Angebots sind.
2.3. Die Gültigkeits- bzw. Bindefrist eines Angebots ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit dort keine abweichende Frist angegeben ist, beträgt die Bindefrist 14 Tage ab Zugang des Angebots.
3. Leistungen
3.1. Grundlage unserer Leistungen sind die vom Auftraggeber übermittelten Angaben, Unterlagen und Planungsgrundlagen. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot und den im Zusammenhang mit der Beauftragung getroffenen Vereinbarungen. Leistungen, die dort nicht aufgeführt oder vereinbart sind, sind nicht Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs.
3.2. Leistungen, die nach Auftragserteilung zusätzlich vom Auftraggeber gewünscht werden oder aufgrund nachträglich bekannt gewordener bzw. geänderter Anforderungen erforderlich werden und nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Planungs-, Prüfungs-, Nachweis- oder Abstimmungsleistungen sowie für Änderungen oder Ergänzungen bereits erstellter Unterlagen.
Bauantrag24 informiert den Auftraggeber vor Ausführung zusätzlicher Leistungen über den zusätzlichen Leistungsumfang und die hierfür anfallende Vergütung.
3.3. Zusätzliche Entwurfsvarianten, die über den im individuellen Angebot vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Bauantrag24 informiert den Auftraggeber vor Erstellung zusätzlicher Entwurfsvarianten über die hierfür anfallende Vergütung.
3.4. Änderungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder die darin enthaltenen Überarbeitungen hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Änderungen bereits abgestimmter oder freigegebener Planungsstände sowie für Änderungen, die eine wesentliche Überarbeitung der bisherigen Planung erforderlich machen. Bauantrag24 informiert den Auftraggeber vor Ausführung über die hierfür anfallende zusätzliche Vergütung.
3.5. Sofern im Rahmen der Auftragsbestätigung bzw. Beauftragung mit dem Auftraggeber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gilt für Aufträge, die eine Entwurfsplanung mit anschließender Genehmigungsplanung bzw. Bauantragserstellung umfassen, der nachfolgend festgelegte Planungs- und Freigabeprozess. Jegliche zusätzlichen Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang und die nachfolgend vorgesehenen Überarbeitungsschritte hinausgehen, werden als Mehraufwand betrachtet und sind entsprechend den Regelungen dieser AGB gesondert zu vergüten. Für andere Leistungen oder Leistungskombinationen, insbesondere reine Genehmigungsplanungen, Nutzungsänderungen, Bauvoranfragen oder Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung, gilt dieser Ablauf nicht. Der jeweilige Bearbeitungs- und Abstimmungsprozess richtet sich nach der beauftragten Leistung, dem individuellen Angebot und den nachfolgenden Regelungen dieser AGB. Die Planung erfolgt nach folgendem Ablaufschema:
• 1. Erstgespräch: Vor Beginn der Planung findet ein Gespräch zwischen dem zuständigen Planer und dem Auftraggeber statt, in dem alle für die Genehmigungsplanung relevanten Punkte abgestimmt werden.
• 2. Entwurfsplanung:
a) Erstellung eines Vorentwurfs mit grober Gebäude- und Grundstücksplanung; Übersendung zur ersten Prüfung durch den Auftraggeber.
b) Überarbeitung gemäß Rückmeldung; Detaillierung des Grundrisses und ggf. Anpassung der Lage; erneute Übersendung zur zweiten Prüfung.
c) Letzte Anpassungen, insbesondere Fenster- und Fassadenaufteilung; Übersendung zur finalen Freigabe durch den Auftraggeber.
• 3. Bauantrag:
a) Erstellung der genehmigungsfähigen Bauunterlagen einschließlich der im vereinbarten Leistungsumfang enthaltenen Planunterlagen, Nachweise und Formulare.
b) Übersendung an den Auftraggeber zur Unterschrift; anschließende Einreichung des Bauantrags beim zuständigen Bauamt.
Leistungswiederholungen sind kostenpflichtig.
3.6. Der Versand der abschließenden Unterlagen an den Auftraggeber und das Bauamt erfolgt erst, wenn die Rechnung für die erbrachten Leistungen vollständig beglichen wurde, sofern im Rahmen der Beauftragung keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
3.7. Der Auftraggeber stellt Bauantrag24 die für die jeweilige Leistung erforderlichen und ihm vorliegenden Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich insbesondere nach Art und Umfang des Vorhabens, der beauftragten Leistung sowie den Anforderungen der zuständigen Behörde.
Hierzu können je nach Vorhaben insbesondere vorhandene Bestands- und Planunterlagen, Lagepläne und Vermessungsunterlagen, Angaben zu Grundstück und Eigentumsverhältnissen, Bebauungspläne sowie sonstige für die Planung oder Antragstellung erforderliche Unterlagen und Informationen gehören. Soweit erforderliche Unterlagen nicht durch den Auftraggeber bereitgestellt werden können, kann Bauantrag24 – soweit möglich und vereinbart – deren Beschaffung übernehmen oder veranlassen. Hierdurch entstehende Kosten und Gebühren sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3.8. Soweit im Rahmen eines Vorhabens Leistungen erforderlich werden, die nicht Bestandteil des individuell vereinbarten Leistungsumfangs sind, können diese – soweit sie von Bauantrag24 angeboten werden – zusätzlich beauftragt werden. Hierzu können insbesondere zusätzliche Planungs- und Antragsleistungen, besondere von Behörden geforderte Unterlagen oder Nachweise sowie die Beschaffung oder Koordination erforderlicher Unterlagen Dritter gehören.
Leistungen Dritter sowie hierdurch entstehende Gebühren und sonstige Fremdkosten sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3.9. Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber vor ihrer Ausführung angezeigt und entweder auf Grundlage einer Kostenschätzung nach Zeitaufwand oder als Pauschale angeboten. Soweit Zusatz- oder Änderungsleistungen nach Zeitaufwand vergütet werden, gilt der im Angebot bzw. im Zusammenhang mit der Beauftragung vereinbarte Stundensatz. Soweit dort kein abweichender Stundensatz vereinbart ist, beträgt dieser 145,00 € netto je Arbeitsstunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.10. Umsetzung durch externe Dienstleister: Bauantrag24 ist berechtigt, zur Erbringung einzelner Leistungen oder Leistungsteile geeignete externe Dienstleister und Fachplaner einzusetzen.
Soweit Leistungen externer Dienstleister über Bauantrag24 beauftragt und abgerechnet werden, erfolgt die Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber durch Bauantrag24. Soweit Leistungen durch den Auftraggeber unmittelbar bei einem externen Dienstleister beauftragt werden, gelten für diese Leistungen die zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister getroffenen Vereinbarungen.
3.11. Sonderfälle:
3.11.1 Soweit im Rahmen der beauftragten Leistung eine Vorprüfung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit vorgesehen ist, nimmt Bauantrag24 auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegenden Informationen und Unterlagen eine fachliche Einschätzung der Genehmigungsaussichten vor. Dies gilt insbesondere bei Nutzungsänderungen sowie bei Vorhaben, deren planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Ergibt die Vorprüfung, dass das Vorhaben nach fachlicher Einschätzung von Bauantrag24 voraussichtlich nicht oder nur unter wesentlichen Änderungen genehmigungsfähig ist, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Möchte der Auftraggeber das Vorhaben daraufhin nicht weiterverfolgen, endet die weitere Bearbeitung. Die Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen richtet sich nach der im individuellen Angebot vereinbarten Regelung. Die Vorprüfung stellt keine verbindliche Entscheidung der zuständigen Behörde und keine Garantie oder Zusicherung einer späteren Genehmigung dar.
3.11.2 Nach Einreichung der Antragsunterlagen können sich aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen oder zusätzlichen Anforderungen der zuständigen Behörde Änderungen oder Ergänzungen der eingereichten Unterlagen ergeben. Soweit hierdurch zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder auf nachträglich geänderten bzw. erstmals bekannt gewordenen behördlichen Anforderungen, geänderten Planungsgrundlagen oder Änderungswünschen des Auftraggebers beruhen, sind diese gesondert zu vergüten. Bauantrag24 informiert den Auftraggeber vor Ausführung über den zusätzlichen Leistungsumfang und die hierfür anfallende Vergütung. Erforderliche Korrekturen von Unterlagen, die Bauantrag24 im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs selbst erstellt hat und die auf einer von Bauantrag24 zu vertretenden fehlerhaften Bearbeitung beruhen, gelten nicht als zusätzliche Leistung.
3.11.3 Weist Bauantrag24 den Auftraggeber vor Einreichung darauf hin, dass die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens oder einer bestimmten Planung nach fachlicher Einschätzung unsicher ist, und wünscht der Auftraggeber dennoch ausdrücklich die Einreichung in dieser Form, übernimmt Bauantrag24 keine Gewähr dafür, dass die zuständige Behörde das Vorhaben in der eingereichten Form genehmigt.
Dies gilt insbesondere, wenn Abweichungen oder Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans beantragt werden sollen oder Bauantrag24 den Auftraggeber vorab darauf hingewiesen hat, dass einzelne Bestandteile der Planung oder die vorgesehene Nutzung aus fachlicher Sicht möglicherweise nicht genehmigungsfähig sind. Werden aufgrund einer ablehnenden behördlichen Entscheidung oder behördlicher Anforderungen nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Überarbeitungen der Planung erforderlich, sind die hierdurch entstehenden zusätzlichen Leistungen gesondert zu vergüten, soweit sie nicht auf einer von Bauantrag24 zu vertretenden fehlerhaften Bearbeitung beruhen.
3.11.4 Verwendung von Bestands- und Fremdplänen: Stellt der Auftraggeber Bauantrag24 vorhandene Bestandspläne, Zeichnungen oder sonstige Planunterlagen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung, darf Bauantrag24 diese als Grundlage der beauftragten Leistungen verwenden. Dies gilt insbesondere für Bestandsunterlagen sowie Planungen, die von Architekten, Planern oder sonstigen Dritten erstellt wurden. Sofern eine Überprüfung des tatsächlichen Bestands oder ein Aufmaß nicht ausdrücklich beauftragt wurde, ist Bauantrag24 nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die bereitgestellten Unterlagen vollständig und richtig sind oder mit dem tatsächlichen baulichen Bestand übereinstimmen. Stellt sich im Rahmen der Bearbeitung heraus, dass die bereitgestellten Unterlagen unvollständig, fehlerhaft oder nicht ausreichend verwendbar sind oder vom tatsächlichen Bestand abweichen und hierdurch zusätzliche Planungs-, Zeichen-, Prüf- oder Korrekturleistungen erforderlich werden, sind diese Leistungen gesondert zu vergüten. Bauantrag24 informiert den Auftraggeber vor Ausführung über den zusätzlichen Leistungsumfang und die hierfür anfallende Vergütung.
3.11.5 Bauvoranfragen: Bei einer Bauvoranfrage richtet sich der Leistungsumfang nach den im individuellen Angebot vereinbarten Fragestellungen. Die hierfür erstellten Planunterlagen dienen der schematischen Darstellung des geplanten Vorhabens, soweit dies zur Beurteilung der vereinbarten Fragestellungen erforderlich ist. Eine vollständige Entwurfs- oder Genehmigungsplanung ist nicht Bestandteil der Bauvoranfrage, sofern diese nicht ausdrücklich zusätzlich beauftragt wurde. Werden nach der Beauftragung weitere Fragestellungen in die Bauvoranfrage aufgenommen oder die der Bauvoranfrage zugrunde liegende Planung bzw. Aufgabenstellung geändert und entstehen hierdurch zusätzliche Leistungen, sind diese gesondert zu vergüten. Bauantrag24 informiert den Auftraggeber vor Ausführung über den zusätzlichen Leistungsumfang und die hierfür anfallende Vergütung. Die Entscheidung über die im Rahmen einer Bauvoranfrage gestellten Fragen trifft ausschließlich die zuständige Behörde. Bauantrag24 übernimmt keine Gewähr für eine positive Bescheidung der gestellten Fragen.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm übermittelten Angaben und Informationen vollständig und richtig sind. Die Angebotserstellung sowie die weitere Bearbeitung des Auftrags erfolgen auf Grundlage dieser Angaben und Informationen. Unvollständige oder unzutreffende Angaben können zu Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand führen. Hierdurch erforderliche zusätzliche Leistungen sind gesondert zu vergüten, soweit Bauantrag24 die Ursache hierfür nicht zu vertreten hat.
4.2. Der Auftraggeber stellt Bauantrag24 alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig zur Verfügung.
4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im erforderlichen Umfang an der Durchführung des Projekts mitzuwirken. Hierzu gehört insbesondere die Bearbeitung von Checklisten sowie die Beantwortung von Rückfragen und Aufforderungen zu Beurteilungen, Änderungswünschen und Freigaben der erstellten Planungsstände und Unterlagen.
Erforderliche Mitwirkungshandlungen sind nach Aufforderung durch Bauantrag24 ohne vermeidbare Verzögerung vorzunehmen. Erfolgt eine für die weitere Bearbeitung erforderliche Mitwirkung nicht, kann sich die Bearbeitung des Projekts entsprechend verzögern oder bis zur Erbringung der erforderlichen Mitwirkung ausgesetzt werden. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten von Bauantrag24.
5. Bewertungen
5.1. Auftraggeber sind berechtigt, ihre Erfahrungen mit Bauantrag24 auf Bewertungsplattformen und sonstigen öffentlich zugänglichen Medien zu bewerten und ihre Meinung über die von Bauantrag24 erbrachten Leistungen zu äußern.
5.2. Bei der Veröffentlichung von Bewertungen sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Bewertungsplattform zu beachten. Unzulässig sind insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen, beleidigende, verleumderische oder sonst rechtswidrige Inhalte sowie Bewertungen, denen kein tatsächlicher geschäftlicher oder sonstiger leistungsbezogener Kontakt mit Bauantrag24 zugrunde liegt.
5.3. Bauantrag24 behält sich vor, gegen rechtswidrige Bewertungen oder Inhalte sowie gegen Bewertungen ohne zugrunde liegenden tatsächlichen Kontakt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorzugehen und diese gegenüber dem jeweiligen Plattformbetreiber zu beanstanden.
5.4. Bauantrag24 ist berechtigt, öffentlich abgegebene Bewertungen und Erfahrungsberichte über die Leistungen von Bauantrag24 im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden und auf eigenen Internetseiten sowie in eigenen Werbe- und Informationsmedien wiederzugeben. Die Wiedergabe erfolgt grundsätzlich anonymisiert, sofern keine gesonderte Einwilligung zur namentlichen Veröffentlichung vorliegt. Personenbezogene Angaben des Verfassers werden ohne entsprechende Einwilligung nicht veröffentlicht.
6. Zahlungen
6.1. Die Höhe der vereinbarten Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder, soweit keine Auftragsbestätigung erstellt wird, aus der anderweitig in Textform getroffenen Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse.
6.2. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der jeweils vereinbarten Leistung bzw. Teilleistung. Die Regelungen zur Abrechnung von Teilleistungen und bei Verzögerungen bleiben hiervon unberührt.
6.3. Kommt es zu einer Unterbrechung oder wesentlichen Verzögerung der Leistungserbringung von mehr als 14 Kalendertagen aus Gründen, die Bauantrag24 nicht zu vertreten hat, ist Bauantrag24 berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen durch eine Teilrechnung abzurechnen.
Dies gilt insbesondere bei ausbleibender Mitwirkung des Auftraggebers, fehlenden Unterlagen, Informationen oder Freigaben sowie bei ausstehenden Unterlagen oder Leistungen Dritter, die für die weitere Bearbeitung erforderlich sind, insbesondere von Fachplanern, Statikern, Vermessern oder sonstigen Projektbeteiligten.
6.4. Teilrechnungen werden auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung tatsächlich erreichten Leistungsstands der jeweils betroffenen Auftragsposition erstellt. Bereits geleistete Zahlungen werden bei der weiteren Abrechnung der jeweiligen Leistung berücksichtigt.
6.5. Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Bauantrag24 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere gesetzlich vorgesehene Verzugsschäden geltend zu machen.
6.6. Stellt sich im Rahmen der Bearbeitung heraus, dass der tatsächlich erforderliche Leistungsumfang aufgrund nachträglich bekannt gewordener oder geänderter Umstände über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, oder wünscht der Auftraggeber zusätzliche oder geänderte Leistungen, sind die hierdurch entstehenden zusätzlichen Leistungen gesondert zu vergüten. Dies kann insbesondere bei nachträglichen Änderungen der Aufgabenstellung oder des geplanten Vorhabens, bei einer Vergrößerung oder Erweiterung des zu bearbeitenden Umfangs, bei einer Änderung der Anzahl oder Art der geplanten Nutzungseinheiten, bei nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers, bei zusätzlichen Entwurfsvarianten sowie bei Abweichungen des tatsächlichen Bestands von den bei Beauftragung zugrunde gelegten Angaben oder Planunterlagen der Fall sein.
Dies gilt auch für Änderungswünsche, die nach Fertigstellung einer bereits beauftragten Leistung geäußert werden. Bauantrag24 informiert den Auftraggeber vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen über den zusätzlichen Leistungsumfang und die hierfür anfallende Vergütung. Die Abrechnung richtet sich nach den hierfür getroffenen Vereinbarungen sowie den Regelungen zu Zusatz- und Änderungsleistungen in diesen AGB.
6.7. Im Rahmen der Planung wird der Auftraggeber an verschiedenen Stellen um Entscheidungen, Abstimmungen und Freigaben gebeten, auf deren Grundlage die weitere Bearbeitung erfolgt. Ändert oder widerruft der Auftraggeber eine bereits mitgeteilte Entscheidung oder Freigabe und entsteht hierdurch zusätzlicher Planungs- oder Bearbeitungsaufwand, ist dieser zusätzliche Aufwand gesondert zu vergüten.
Bauantrag24 informiert den Auftraggeber vor Ausführung der hierdurch erforderlichen zusätzlichen Leistungen über den zusätzlichen Leistungsumfang und die hierfür anfallende Vergütung.
6.8. Soweit für die beauftragte Leistung eine Abnahme vorgesehen ist, ist der Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
6.9. Wird ein Auftrag vor vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen beendet oder entfallen beauftragte Leistungen aufgrund einer vom Auftraggeber veranlassten vorzeitigen Beendigung, richtet sich die Vergütung der bis dahin erbrachten sowie der noch nicht erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen zur Kündigung in diesen AGB.
6.10. Die bei Beauftragung vereinbarten Preise gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Auftragserteilung. Können einzelne beauftragte Leistungen erst nach Ablauf dieses Zeitraums erbracht oder fortgeführt werden, ist Bauantrag24 berechtigt, die Vergütung für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbrachten Leistungen anzupassen, soweit sich die für deren Erbringung maßgeblichen Personal- oder sonstigen unmittelbar leistungsbezogenen Kosten seit Auftragserteilung erhöht haben. Eine Preisanpassung erfolgt nur im Umfang der tatsächlich eingetretenen Kostensteigerung. Bauantrag24 informiert den Auftraggeber vor Beginn bzw. Fortführung der hiervon betroffenen Leistungen in Textform über die Preisanpassung und deren Grundlage. Eine Preisanpassung ist ausgeschlossen, soweit die Leistungserbringung ausschließlich aufgrund einer von Bauantrag24 zu vertretenden Verzögerung erst nach Ablauf des Zeitraums von 12 Monaten erfolgt.
6.11. Unterlässt der Auftraggeber eine für die weitere Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung, ist Bauantrag24 berechtigt, die hiervon betroffenen Leistungen bis zur Nachholung der erforderlichen Mitwirkung auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten von Bauantrag24. Bereits erbrachte Leistungen können nach Maßgabe der Regelungen über Teilabrechnungen abgerechnet werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Bauantrag24 wegen unterlassener Mitwirkung, insbesondere auf Entschädigung oder zur Beendigung des Vertrags nach erfolgloser angemessener Fristsetzung, bleiben unberührt.
6.12. Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Bauantrag24 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der fälligen Forderung auszusetzen. Bauantrag24 wird den Auftraggeber vor Aussetzung grundsätzlich auf den Zahlungsrückstand und die beabsichtigte Aussetzung hinweisen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten von Bauantrag24. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere Verzugs- und Kündigungsrechte, bleiben unberührt.
7. Unterzeichnung und Einreichung der Unterlagen
7.1. Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber die von ihm zu unterzeichnenden Unterlagen grundsätzlich elektronisch zur Unterzeichnung.
7.2. Die Unterzeichnung durch den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich elektronisch über die von Bauantrag24 bereitgestellte Signatursoftware in den hierfür vorgesehenen Unterschriftsfeldern.
7.3. Die elektronisch unterzeichneten Unterlagen werden nach Abschluss des Signaturvorgangs an Bauantrag24 übermittelt.
7.4. Erfolgt die Unterzeichnung im Einzelfall nicht elektronisch, hat der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß zu unterzeichnen und an Bauantrag24 zurückzusenden.
7.5. Nach Vorliegen der erforderlichen Unterschriften des Auftraggebers werden die Unterlagen, soweit erforderlich, durch einen bauvorlageberechtigten Architekten unterzeichnet.
7.6. Nach Eingang der für die jeweilige Leistung fälligen Vergütung werden die Unterlagen, sofern im Rahmen der Beauftragung nichts Abweichendes vereinbart wurde, bei der zuständigen Behörde eingereicht bzw. an diese übermittelt. Die Einreichung erfolgt abhängig von den Vorgaben der zuständigen Behörde elektronisch über das jeweilige Antrags- oder Bauportal oder in Papierform.
7.7. Der Auftraggeber erhält nach Abschluss der Unterzeichnung eine Ausfertigung der für ihn bestimmten Unterlagen. Die Übermittlung erfolgt abhängig vom jeweiligen Verfahren und der Form der Unterlagen elektronisch oder postalisch. Soweit Originalunterlagen in Papierform vorgesehen sind, werden diese dem Auftraggeber grundsätzlich per Post oder Paketdienst übersandt.
8. Kündigung
8.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Im Falle einer freien Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen entsprechend dem erreichten Leistungsstand zu vergüten. Für den noch nicht erbrachten Teil der vereinbarten Leistungen werden 5 % der hierauf entfallenden vereinbarten Vergütung berechnet, soweit sich aus den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall kein abweichender Vergütungsanspruch ergibt.
Die Geltendmachung eines nach den gesetzlichen Bestimmungen bestehenden höheren Vergütungsanspruchs durch Bauantrag24 bleibt unberührt.
8.2. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern sowie die sich aus einem Widerruf ergebenden gesetzlichen Rechtsfolgen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
8.3. Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.
8.4. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund für Bauantrag24 kann, vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber trotz Fälligkeit und Aufforderung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, erforderliche Mitwirkungshandlungen trotz Aufforderung nicht erbringt, Bauantrag24 erheblich oder wiederholt an der vertragsgemäßen Leistungserbringung hindert, die Erbringung rechtswidriger oder fachlich nicht vertretbarer Leistungen verlangt oder sonstige wesentliche Vertragspflichten erheblich oder wiederholt verletzt. Soweit der wichtige Grund in einer Pflichtverletzung des Auftraggebers besteht, erfolgt die Kündigung grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung, soweit eine Fristsetzung oder Abmahnung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht entbehrlich ist.
8.5. Im Falle einer wirksamen Kündigung aus wichtigem Grund ist Bauantrag24 berechtigt, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen abzurechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
8.6. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich.
9. Haftung
9.1. Die Haftung von Bauantrag24 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Bauantrag24, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Bauantrag24 bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
9.2. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Bauantrag24 auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3. Bauantrag24 übernimmt keine Garantie für die Erteilung einer Baugenehmigung, eines Bauvorbescheids oder einer sonstigen behördlichen Genehmigung oder Entscheidung. Die Entscheidung hierüber obliegt ausschließlich der jeweils zuständigen Behörde. Bauantrag24 haftet nicht für die Versagung oder Einschränkung einer beantragten Genehmigung oder sonstigen behördlichen Entscheidung, soweit diese auf Umständen beruht, die Bauantrag24 nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für behördliche Ermessens- oder Beurteilungsentscheidungen, die Versagung beantragter Abweichungen oder Befreiungen, nachträglich geänderte behördliche Anforderungen oder Rechtsvorschriften sowie für Genehmigungsrisiken, auf die Bauantrag24 den Auftraggeber vor Einreichung hingewiesen hat und hinsichtlich derer der Auftraggeber dennoch die Einreichung in der vorgesehenen Form verlangt hat. Die Haftung für von Bauantrag24 zu vertretende Planungs- oder Bearbeitungsfehler bleibt unberührt.
9.4. Soweit nicht ausdrücklich als Bestandteil des individuellen Leistungsumfangs vereinbart, erbringt Bauantrag24 keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder sonstigen Beratungsleistungen, die einer besonderen beruflichen Zulassung oder Qualifikation bedürfen und nicht zum vereinbarten Leistungsbild von Bauantrag24 gehören. Insbesondere stellen Auskünfte oder Hinweise zu rechtlichen, grundbuchrechtlichen, steuerlichen, finanziellen oder förderrechtlichen Fragestellungen, die über die zur Erbringung der konkret beauftragten Planungs- und Antragsleistungen erforderliche fachliche Beurteilung hinausgehen, keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Förderberatung dar. Soweit entsprechende Fragestellungen für das Vorhaben von Bedeutung sind, obliegt es dem Auftraggeber, erforderlichenfalls geeignete Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzierungspartner oder sonstige Fachberater hinzuzuziehen.
9.5. Bauantrag24 haftet nicht für Schäden oder sonstige nachteilige Folgen, soweit diese auf unrichtigen, unvollständigen oder nicht rechtzeitig mitgeteilten Angaben des Auftraggebers, auf vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellten fehlerhaften oder vom tatsächlichen Bestand abweichenden Unterlagen oder auf sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers beruhen und Bauantrag24 diese Umstände nicht zu vertreten hat. Dies gilt entsprechend, wenn der Auftraggeber trotz eines vorherigen Hinweises von Bauantrag24 auf bestehende fachliche, technische oder genehmigungsrechtliche Bedenken ausdrücklich an einer bestimmten Planung, Ausführung oder Einreichung festhält. Eine Haftung von Bauantrag24 für die hieraus entstehenden Folgen besteht nicht, soweit diese gerade auf dem zuvor mitgeteilten Risiko beruhen.
9.6. Bauantrag24 haftet nicht für Leistungen, Arbeitsergebnisse, Entscheidungen oder Verzögerungen von Behörden oder sonstigen Dritten, deren Leistungen nicht Bestandteil des von Bauantrag24 geschuldeten Leistungsumfangs sind und die nicht als Erfüllungsgehilfen von Bauantrag24 tätig werden. Dies gilt insbesondere für Leistungen und Verzögerungen von Behörden, Vermessern, Statikern, Energieberatern, Fachplanern, Sachverständigen, Versorgungsunternehmen und sonstigen am Vorhaben beteiligten Dritten. Fachliche Angaben, Berechnungen, Nachweise und Vorgaben solcher Dritter darf Bauantrag24 der eigenen Leistung zugrunde legen, soweit deren fachliche Überprüfung nicht Bestandteil des mit Bauantrag24 vereinbarten Leistungsumfangs ist und für Bauantrag24 keine offensichtlichen Zweifel an deren Richtigkeit oder Verwendbarkeit bestehen. Die Übernahme solcher Angaben, Berechnungen, Nachweise oder Vorgaben in die von Bauantrag24 erstellten Unterlagen stellt keine eigenständige fachliche Prüfung, Bestätigung oder Gewährleistung ihrer Richtigkeit dar, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehört.
Bauantrag24 haftet nicht für hierdurch verursachte Verzögerungen des Projekts oder des Genehmigungsverfahrens, soweit Bauantrag24 die Ursache der Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Soweit Bauantrag24 einen Dritten lediglich vermittelt, empfiehlt oder dessen Beauftragung koordiniert und der Vertrag über die betreffende Leistung unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zustande kommt, ist die Leistung des Dritten nicht Bestandteil der von Bauantrag24 geschuldeten Leistung.
9.7. Von Bauantrag24 angegebene Bearbeitungszeiten sowie voraussichtliche Fertigstellungs- oder Einreichungstermine sind unverbindliche Zeitangaben, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin oder eine verbindliche Frist vereinbart wurde. Auch bei vereinbarten verbindlichen Terminen oder Fristen verlängert sich die Leistungszeit angemessen, soweit die Einhaltung aufgrund von Umständen verzögert oder vorübergehend unmöglich wird, die Bauantrag24 nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere bei ausbleibender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, fehlenden oder nachträglich geänderten Unterlagen, Informationen, Entscheidungen oder Freigaben, zusätzlichen oder geänderten Anforderungen von Behörden sowie bei Verzögerungen erforderlicher Leistungen oder Unterlagen von Fachplanern, Vermessern, Statikern, Energieberatern oder sonstigen Projektbeteiligten. Gleiches gilt bei außergewöhnlichen, von Bauantrag24 nicht vorhersehbaren und trotz zumutbarer organisatorischer Maßnahmen nicht vermeidbaren Betriebsstörungen oder erheblichen Personalausfällen sowie bei sonstigen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Bauantrag24. Bauantrag24 wird den Auftraggeber über hierdurch entstehende wesentliche Verzögerungen informieren. Bauantrag24 übernimmt keine Gewähr für die Bearbeitungsdauer von Behörden oder sonstigen Dritten und schuldet keinen bestimmten Zeitpunkt für die Erteilung einer Baugenehmigung, eines Bauvorbescheids oder einer sonstigen behördlichen Entscheidung.
9.8. Soweit die Haftung von Bauantrag24 nach den vorstehenden Bestimmungen auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, besteht eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Finanzierungskosten oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden, nur, soweit mit solchen Schäden bei Vertragsschluss nach Art und Umfang des beauftragten Vorhabens typischerweise zu rechnen war.
9.9. Bauantrag24 haftet nicht für Verzögerungen, Übermittlungsfehler oder vorübergehende Nichtverfügbarkeiten elektronischer Kommunikations-, Signatur- oder Behördenportale sowie sonstiger technischer Systeme Dritter, soweit diese außerhalb des Verantwortungsbereichs von Bauantrag24 liegen. Dies gilt insbesondere für technische Störungen oder Ausfälle von behördlichen Antrags- und Bauportalen, externen Signaturdiensten, E-Mail-Diensten oder sonstigen für die elektronische Übermittlung erforderlichen Systemen. Soweit Bauantrag24 von einer solchen Störung Kenntnis erlangt und diese die weitere Bearbeitung oder eine fristgebundene Einreichung wesentlich beeinträchtigt, wird Bauantrag24 im Rahmen des Zumutbaren geeignete Maßnahmen zur weiteren Bearbeitung oder Übermittlung ergreifen.
9.10. Soweit die Haftung von Bauantrag24 nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gelten diese Haftungsausschlüsse und -beschränkungen auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Bauantrag24, sofern Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
9.11. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit Bauantrag24 einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie übernommen hat. Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
10. Gewährleistung
10.1. Für Mängel der von Bauantrag24 geschuldeten Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist.
10.2. Der Auftraggeber hat Bauantrag24 festgestellte Mängel der erbrachten Leistungen innerhalb angemessener Frist nach deren Feststellung mitzuteilen und den Mangel so konkret wie möglich zu beschreiben. Bauantrag24 ist Gelegenheit zu geben, einen angezeigten Mangel zu prüfen und, soweit ein von Bauantrag24 zu vertretender Mangel vorliegt, diesen innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Mängeln bleiben unberührt.
10.3. Beanstandungen, Rückfragen oder Nachforderungen einer Behörde begründen für sich allein keinen Mangel der von Bauantrag24 erbrachten Leistung. Ein Mangel liegt insbesondere nicht allein deshalb vor, weil eine Behörde zusätzliche Unterlagen, Nachweise, Erläuterungen oder Änderungen verlangt, sofern deren Erforderlichkeit bei vertragsgemäßer Bearbeitung nicht vorhersehbar war oder die Anforderung auf Umständen beruht, die Bauantrag24 nicht zu vertreten hat.
10.4. Ein Mangel der von Bauantrag24 erbrachten Leistung liegt nicht vor, soweit eine nachträgliche Anpassung, Ergänzung oder Überarbeitung aufgrund von Umständen erforderlich wird, die nach Erbringung der betreffenden Leistung eingetreten oder Bauantrag24 erst nachträglich bekannt geworden sind und von Bauantrag24 nicht zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere bei nachträglich geänderten Planungsgrundlagen, Angaben oder Wünschen des Auftraggebers, Änderungen des tatsächlichen Bestands sowie zusätzlichen oder geänderten Anforderungen von Behörden oder sonstigen am Vorhaben beteiligten Stellen.
10.5. Werden von Bauantrag24 erstellte Unterlagen nach ihrer Übergabe durch den Auftraggeber oder durch Dritte geändert, ergänzt oder in sonstiger Weise bearbeitet, haftet Bauantrag24 nicht für hieraus entstehende Mängel oder sonstige nachteilige Folgen, soweit diese auf der nachträglichen Änderung, Ergänzung oder Bearbeitung beruhen. Entsprechendes gilt, wenn Unterlagen entgegen dem vereinbarten Verwendungszweck oder auf Grundlage eines nicht abschließend freigegebenen Planungsstands verwendet werden.
10.6. Planunterlagen, die ausschließlich im Rahmen einer Genehmigungsplanung, Bauvoranfrage, Nutzungsänderung oder sonstigen Antragsleistung erstellt werden, dienen ausschließlich dem hierfür vereinbarten Zweck. Sie stellen insbesondere keine Ausführungsplanung dar und sind nicht als alleinige Grundlage für die bauliche Ausführung bestimmt, sofern eine entsprechende Ausführungsplanung nicht ausdrücklich Bestandteil des individuellen Leistungsumfangs ist. Bauantrag24 übernimmt keine Verantwortung für die bauliche Umsetzung oder Ausführung durch den Auftraggeber, ausführende Unternehmen oder sonstige Dritte, soweit eine entsprechende Ausführungsplanung, Bauleitung oder Bauüberwachung nicht ausdrücklich von Bauantrag24 geschuldet ist.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
11.1. An den von Bauantrag24 erstellten Plänen, Zeichnungen, Entwürfen, Darstellungen, Berechnungen, Konzepten und sonstigen Unterlagen verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte bei Bauantrag24 bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber, soweit diese Rechte nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen anderweitig bestehen oder ausdrücklich abweichend vereinbart wurden.
11.2. Der Auftraggeber erhält das Recht, die im Rahmen des Auftrags erstellten und ihm überlassenen Unterlagen für das im individuellen Auftrag bezeichnete Bauvorhaben und den vereinbarten Zweck zu verwenden. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Verwendung im Rahmen des jeweiligen Genehmigungs- oder Antragsverfahrens sowie, soweit die Unterlagen hierfür nach ihrem vereinbarten Leistungszweck bestimmt sind, für die weitere Durchführung des konkreten Bauvorhabens.
11.3. Soweit gesetzlich zulässig, wird das dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht an den von Bauantrag24 erstellten Unterlagen erst mit vollständiger Zahlung der für die jeweilige Leistung vereinbarten Vergütung endgültig eingeräumt. Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Nutzung nur gestattet, soweit dies zur Durchführung des laufenden Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder Bauantrag24 der Nutzung ausdrücklich zugestimmt hat.
11.4. Eine Verwendung der von Bauantrag24 erstellten Unterlagen für ein anderes Grundstück, ein anderes Bauvorhaben oder einen anderen als den vereinbarten Zweck ist ohne vorherige Zustimmung von Bauantrag24 nicht gestattet, soweit dem Auftraggeber hierfür nicht ausdrücklich weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
11.5. Der Auftraggeber ist berechtigt, die von Bauantrag24 erstellten Unterlagen im Rahmen des ihm eingeräumten Nutzungsrechts zu vervielfältigen sowie an Behörden, Fachplaner, Sachverständige, ausführende Unternehmen und sonstige am konkreten Bauvorhaben beteiligte Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Durchführung des vereinbarten Vorhabens erforderlich oder zweckmäßig ist. Die Weitergabe oder Vervielfältigung begründet keine über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgehenden Nutzungsrechte des Auftraggebers oder des jeweiligen Empfängers.
11.6. Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Bearbeitungen der von Bauantrag24 erstellten Unterlagen durch den Auftraggeber oder durch Dritte erfolgen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Bauantrag24, soweit Bauantrag24 diesen Änderungen nicht ausdrücklich zugestimmt oder sie selbst vorgenommen hat. Für Auswirkungen solcher Änderungen auf die Genehmigungsfähigkeit, technische Verwendbarkeit oder sonstige Eignung der Unterlagen ist Bauantrag24 nicht verantwortlich, soweit diese Auswirkungen auf der nachträglichen Änderung, Ergänzung oder Bearbeitung beruhen.
11.7. Entwürfe, Zwischenstände, Vorabzüge und sonstige noch nicht abschließend freigegebene Unterlagen dürfen nur zu Abstimmungs- und Prüfzwecken verwendet werden. Eine Verwendung für behördliche Einreichungen, die bauliche Ausführung oder sonstige darüber hinausgehende Zwecke ist nur zulässig, wenn Bauantrag24 die betreffenden Unterlagen hierfür ausdrücklich freigegeben hat.
11.8. Soweit im individuellen Leistungsumfang nichts Abweichendes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von offenen, editierbaren oder nativen Arbeits- und Quelldateien, insbesondere CAD-, Zeichen-, Berechnungs-, Vorlagen- oder sonstigen bearbeitbaren Projektdateien. Geschuldet ist die Übergabe der vereinbarten Arbeitsergebnisse in der für den jeweiligen Vertragszweck vorgesehenen Form und in den hierfür vorgesehenen Dateiformaten.
11.9. Interne Arbeitsunterlagen, Bearbeitungsstände, Hilfsberechnungen, Vorlagen, Bibliotheken, Arbeitsmethoden und sonstige ausschließlich der internen Leistungserbringung dienende Unterlagen sind nicht Bestandteil der an den Auftraggeber herauszugebenden Arbeitsergebnisse, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich geschuldet ist.
11.10. Soweit Bauantrag24 im Rahmen der Leistungserbringung Unterlagen, Planungen, Berechnungen oder sonstige Inhalte Dritter verwendet, richten sich die Rechte an diesen Unterlagen nach den jeweils hierfür geltenden Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen. Bauantrag24 überträgt dem Auftraggeber an solchen Unterlagen keine weitergehenden Rechte, als Bauantrag24 selbst zur Übertragung berechtigt ist.
12. Geheimhaltung
Die Parteien sind sich bewusst, dass ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses vertrauliche Informationen zugänglich werden können. Zum Schutz dieser Informationen vereinbaren die Parteien die nachfolgenden Regelungen.
12.1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich zugängliche geschäftliche, technische, wirtschaftliche und projektbezogene Informationen, Planungsunterlagen, Kalkulationen, interne Abläufe, Konzepte sowie sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Art oder den Umständen ihrer Offenlegung ergibt.
12.2. Vertrauliche Informationen dürfen eigenen Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, externen Dienstleistern, Fachplanern, Architekten, Sachverständigen und sonstigen von der jeweiligen Partei zur Vertragsdurchführung eingesetzten Personen und Projektbeteiligten zugänglich gemacht werden, soweit deren Kenntnis für die Anbahnung, Durchführung oder Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Die jeweilige Partei hat im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen sicherzustellen, dass die von ihr einbezogenen Personen zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
12.3. Bauantrag24 ist berechtigt, die für die Durchführung des beauftragten Vorhabens erforderlichen Informationen und Unterlagen gegenüber zuständigen Behörden und sonstigen Stellen offenzulegen oder an diese zu übermitteln, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, zur Durchführung eines Antrags- oder Genehmigungsverfahrens oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
12.4. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die
a) zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren oder später ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden,
b) der empfangenden Partei bereits vor ihrer Offenlegung nachweislich rechtmäßig bekannt waren,
c) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden oder
d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Soweit eine Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist, soll die betroffene Partei – soweit rechtlich zulässig und zumutbar – vorab hierüber informiert werden.
12.5. Die Parteien verpflichten sich, angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zu treffen, um vertrauliche Informationen vor unbefugter Kenntnisnahme, Verwendung oder Weitergabe zu schützen. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen richten sich nach der Art und Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Informationen sowie den Umständen des Einzelfalls.
12.6. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen auch nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort, solange und soweit die betreffenden Informationen nicht aufgrund eines Umstands nach Ziffer 12.4 von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind.
13. Datenschutz
13.1. Bauantrag24 verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie sonstige im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses übermittelte personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
13.2. Soweit dies für die Anbahnung, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist, können personenbezogene Daten Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, externen Dienstleistern sowie den für das jeweilige Vorhaben erforderlichen Architekten, Fachplanern, Sachverständigen und sonstigen Projektbeteiligten zugänglich gemacht oder an diese übermittelt werden. Gleiches gilt für zuständige Behörden und sonstige öffentliche Stellen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Antrags- oder Genehmigungsverfahrens oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
13.3. Übermittelt der Auftraggeber Bauantrag24 personenbezogene Daten Dritter, ist er dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung dieser Daten an Bauantrag24 berechtigt ist und die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Soweit erforderlich, hat der Auftraggeber die betroffenen Personen über die Übermittlung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
13.4. Betroffenen Personen stehen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere die Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu. Hierzu gehören insbesondere das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sowie das Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen nach Art. 21 DSGVO. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer Einwilligung beruht, kann diese Einwilligung nach Maßgabe von Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt. Betroffene Personen haben darüber hinaus nach Maßgabe von Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
13.5. Bauantrag24 trifft unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem jeweiligen Risiko angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten.
13.6. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, eingesetzten Dienstleistern und Systemen, Speicherdauern sowie zu den Rechten betroffener Personen, ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Bauantrag24, die unter https://www.bauantrag24.net/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist.
14. Referenzen
14.1. Bauantrag24 ist berechtigt, im Rahmen des Vertragsverhältnisses bearbeitete Bauvorhaben in anonymisierter Form als Referenzprojekte zu verwenden und insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien sowie in Präsentations-, Informations- und Werbematerialien darzustellen, soweit hierdurch weder der Auftraggeber noch sonstige natürliche Personen identifiziert oder identifizierbar werden und keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
14.2. Eine namentliche Benennung des Auftraggebers sowie die Veröffentlichung personenbezogener oder sonstiger eine natürliche Person identifizierbar machender Angaben erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt die Veröffentlichung erst nach Erteilung der entsprechenden Einwilligung.
14.3. Die Verwendung von Plänen, Zeichnungen, Visualisierungen, Fotografien oder sonstigen projektbezogenen Darstellungen zu Referenz- und Werbezwecken erfolgt nur, soweit Bauantrag24 hierzu über die erforderlichen Nutzungs- und sonstigen Rechte verfügt. Rechte Dritter sowie datenschutzrechtliche Vorgaben bleiben unberührt.
14.4. Soweit die Verwendung eines Referenzprojekts, von Bildmaterial oder sonstigen projektbezogenen Informationen eine gesonderte Einwilligung des Auftraggebers oder einer sonstigen betroffenen Person erfordert, richtet sich Umfang und Dauer der Nutzung nach der jeweils erteilten Einwilligung. Gesetzliche Rechte zum Widerruf einer Einwilligung bleiben unberührt.
15. Verbraucherstreitbeilegung
15.1. Bauantrag24 ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie der im Zusammenhang mit der Beauftragung getroffenen Vereinbarungen können in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen zwischen Bauantrag24 und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
16.2. Bauantrag24 behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für zukünftige Vertragsabschlüsse zu ändern. Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort, soweit zwischen Bauantrag24 und dem Auftraggeber nicht wirksam etwas Abweichendes vereinbart wird.
16.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist nur dann insgesamt unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
16.4. Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Bauantrag24 und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit diese nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen trotz der vorstehenden Rechtswahl Anwendung finden.
16.5. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der KW Plan GmbH als Gerichtsstand vereinbart. Soweit gesetzlich zulässig, sind ausschließlich die für den Sitz der KW Plan GmbH zuständigen Gerichte zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Gegenüber Auftraggebern, mit denen eine Gerichtsstandsvereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht im Voraus wirksam getroffen werden kann, insbesondere gegenüber Verbrauchern, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Schließen Sie den Vertrag mit uns als Verbraucher, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der KW Plan GmbH, Gebrüder-Pauken-Str. 16, 56218 Mülheim-Kärlich, support@bauantrag24.net; Tel.: +49 (0) 261 287 36 168 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die KW Plan GmbH Ihnen alle Zahlungen, die die KW Plan GmbH von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der KW Plan GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die KW Plan GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte in Rechnung gestellt.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie der KW Plan GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie der KW Plan GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
KW Plan GmbH
Gebrüder-Pauken-Str. 16
56218 Mülheim-Kärlich
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () /die Erbringung der folgenden Dienstleistung ():
• Bestellt am () /erhalten am ():
• Name des/der Verbraucher(s):
• Anschrift des/der Verbraucher(s):
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
• Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung.